Patientenvorsorge

Warum jetzt vorsorgen?

Sie sind gesund und in den „besten Jahren“.
Sie gestalten Ihr Leben aktiv und selbstständig und gehören noch lange nicht zum „alten Eisen“.

Sie wissen aber auch, das Sie mit zunehmendem Alter, durch Krankheit oder Unfallfolge Ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten einbüßen können.

  • Wer entscheidet und handelt für Sie, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind?
  • Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Wille beachtet wird
  • Wer kümmert sich um Ihre finalziellen Angelegenheiten?
  • Welche medizinischen Maßnahmen sollen für Sie ergriffen werden, welche unterlassen werden?


Sie setzen sich mit diesen Fragen frühzeitig auseinander und helfen damit sich und Ihren Freunden und Angehörigen, entspannt in die Zukunft zu blicken.

Mit diesem Ratgeber wollen wir Ihnen helfen, die für Ihre persönliche Lebenssituationen richtige Vorsorge zu treffen. Wir stellen die unterschiedlichen Möglichkeiten ausführlich vor und bieten Ihnen mit fachgerechten Vordrucken die Möglichkeit, Ihre Vorsorge-Verfügungen zu formulieren.

Bitte klicken Sie unten in der Navigation den entsprechenden Link zu Ihrem Thema und informieren Sie sich. Wir werden Ihnen in Kürze weitere Informationen auf unserer Seite zur Verfügung stellen.

Osteoporose

Osteoporose, auch „Knochenschwund“ genannt, ist eine Stoffwechselerkrankung des Skeletts. Sie zählt zu den bedeutenden chronischen Erkrankungen der heutigen Zeit (WHO). In Deutschland sind fast 8 Millionen Menschen davon betroffen. Frauen leiden deutlich häufiger an dieser Krankheit als Männer. Besonders betroffen sind Frauen nach den Wechseljahren, Menschen im höheren Lebensalter und Patienten nach längerer Cortisonbehandlung.

Ursache der Osteoporose ist eine Reduktion der Knochenmasse und als Folge daraus die Zerstörung der Knochenstruktur. Knochen werden brüchig, weil sie an Elastizität und Stabilität verlieren. Dies kann soweit führen, dass sogar ohne Sturz ein Knochen bricht.

Besonders häufig betroffene Skelettabschnitte sind Wirbelkörper, Handgelenk, Oberschenkelhals und gelenksnahe Abschnitte des Oberschenkels. Oberschenkelhalsfrakturen lassen sich als Folgeerscheinung der Osteoporose am sichersten nachweisen.

Die Knochenqualität wird von einem ständigen Auf- und Abbauprozess bestimmt. Wird dieser Prozess gestört, kann der abgebaute Knochen nicht mehr ersetzt werden, es geht Knochenmasse verloren und der Knochen wird weicher und brüchiger. Bestimmte Ursachen können diesen Vorgang noch beschleunigen.

Erkrankungen wie z. B.:

  • chronisch entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colititis ulcerosa),
  • Zustand nach Organtransplantation oder Magenentfernung,
  • chronisch entzündliche Rheumaerkrankung (vor allem mit Glucokortikoidbehandlung)
  • Einnahme von Antiepileptika,
  • Diabetes mellitus Typ I,
  • Anorexia nervosa/Bulimie,
  • Funktionsstörungen der Nieren, der Leber oder der Schilddrüse.



Nicht beeinflussbare Ursachen:

  • Veranlagung (gehäuftes Vorkommen in der Familie)


Beeinflussbare Ursachen:

 

  • Calcium- und Vitamin-D-Mangel
  • Alkoholismus
  • Hormonstörungen
  • Rauchen
  • Untergewicht (Body Mass Index unter 20)


Diagnostik und Behandlung


Um Folgeerkrankungen einer Osteoporose wie Frakturen möglichst gering zu halten, ist ein frühzeitiges Erkennen besonders wichtig. Dafür gibt es verschiedene Diagnoseverfahren, die aber zur Früherkennung nur mehr oder weniger gut geeignet sind wie z. B. Röntgen, Computertomographie, Ultraschallmessung oder Knochendichtemessung. Die Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) gilt als eine der sichersten Methoden. Die Untersuchung erfolgt auf Überweisung des behandelnden Arztes.


Will ein Patient eine Knochendichtemessung als Präventionsleistung durchführen lassen, muss er dies selbst bezahlen. Die Kosten dafür betragen 30,– € bis 60,– €. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Knochendichtemessung, wenn bei der Untersuchung eine Osteoporose diagnostiziert wird und eine Fraktur vorliegt.


Osteoporose ist eine ernst zunehmende, aber behandelbare Krankheit. Die Osteoporosebehandlung steht grundsätzlich auf 3 Säulen:

  • Medikamentöse Behandlung
  • ausgewogene Mischkost mit hohem Calciumanteil
  • Bewegungsprogramm


Nach den heutigen medizinischen Kenntnissen muss die Einnahme von Östrogenen (weiblichen Hormonen) sehr sorgfältig unter Abwägung von Nutzen und Risiken entschieden werden. Alternativ stehen mittlerweile andere Medikamente zur Verfügung, die auf den Knochenabbau ähnlich positive Wirkung haben wie Hormone.

Dazu gehören Vitamin D und Calcium als Basistherapie. Um den Knochenabbau aufzuhalten, werden Bisphosphonate, selektive Estrogenrezeptormodulatoren (SERMS) eingesetzt. Calcitonin und Fluoride unterstützen zusätzlich den Knochenaufbau. Welche Medikamente für den Einzelnen am besten geeignet sind, sollte mit dem Arzt besprochen werden.

Da die betroffenen Patienten häufig auch unter starken Schmerzen leiden, muss rechtzeitig mit einer effektiven Schmerztherapie begonnen werden.

Osteoporose gehört zu den zehn häufigsten ernährungsbedingten Krankheiten.

Als Unterstützung einer Osteoporosetherapie hat sich eine calciumreiche Ernährung bewährt.

Die größten Calciumlieferanten sind Milch und Milchprodukte, calciumreiche Mineralwässer und calciumreiche Gemüsesorten (z. B. Grünkohl, Lauch, Brokkoli).

Um eine optimale Aufnahme von Calcium zu gewährleisten, sollte auf phosphatreiche Lebensmittel und Getränke, wie Cola, stark zuckerhaltige Limonaden, Schmelzkäse, Wurst- und Fleischwaren verzichtet werden. Ebenso negativ wirken sich oxalatreiche Lebensmittel, z. B. Rhabarber, Spinat, Schokolade und viel Kaffee (mehr als 4 Tassen pro Tag), aus.

Wichtig für gesunde Knochen ist zudem Vitamin D, da ein Vitamin-D-Mangel eine verminderte Calciumaufnahme zur Folge hat. Vitamin D ist vor allem in Seefisch enthalten und wird auch durch den Einfluss von UV-Licht gebildet. Bereits 10 Minuten Aufenthalt im Freien während der Sommermonate reichen aus, um den Tagesbedarf an Vitamin D zu decken. Bei zu geringer Sonnenbestrahlung vor allem im Winter und bei bettlägerigen Patienten ist es sinnvoll, Vitamin-D-Präparate zusätzlich zu geben. Empfohlene Dosis pro Tag: 800 IE.

Viele Krankenkassen bieten Ernährungsberatung zu einem ausgewogenen Speiseplan bei bzw. zur Vorbeugung von Osteoporose. Außerdem ist über den Buchhandel mittlerweile ein großes Angebot an speziellen Kochbüchern erhältlich.

Die häufigste schwerwiegende Folge von Osteoporose sind Knochenbrüche in Form von Wirbeleinbrüchen, Oberschenkelhalsbrüchen oder Frakturen am Handgelenk. Um dem vorzubeugen, ist Sport in Maßen und speziell abgestimmtes Funktionstraining unerlässlich.

Bei den Empfehlungen für Sport wird unterschieden, ob Osteoporose diagnostiziert ist, ob eine bekannte Reduktion der Knochenmasse vorliegt oder ob es bereits zu einem Bruch gekommen ist.

Grundsätzlich ist körperliche Bewegung günstig, da diese hilft, den Knochenabbau zu bremsen. Das über die Nahrung aufgenommene Calcium kann am besten in den Knochen eingebaut werden, wenn man sich ausreichend bewegt. Sport stärkt die Muskulatur, erhält die Beweglichkeit und erhöht die Koordination. Dadurch kann das Sturzrisiko vermindert werden.

Empfehlenswert sind Gehen, Walking, Laufen und gezielte Kräftigungsübungen rund um die Skelettabschnitte, die besonders bruchgefährdet sind.

Ein Übungsprogramm von ca. 45 bis 60 Minuten ein bis zwei Mal pro Woche hat sich bezüglich der Knochendichtezunahme bei Frauen nach den Wechseljahren als effizient erwiesen. Anleitungen zu solchen Übungsprogrammen geben Physiotherapeuten oder spezielle Osteoporose-Sportgruppen. Auch die Krankenkassen vermitteln gelegentlich entsprechend angeleitete Bewegungsgruppen.

Sportarten oder Bewegungen, die ein erhöhtes Bruchrisiko mit sich bringen, z. B. schweres Heben, sollten Osteoporose-Patienten vermeiden.

Zur Vorbeugung bzw. Behandlung von Osteoporose gibt es auch verschiedene Verfahren der sogenannten „alternativen Medizin“, die jedoch keine Wirksamkeitsnachweise nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten erbringen konnten. Die Behandlungskosten muss der Patient meist selbst tragen.

Einnahme von Basensalzmischungen.
Eine Übersäuerung des Körpers soll nach Angaben von Anhängern dieser Behandlungsmethode zu verstärktem Knochenschwund führen, da Calciumsalze als Puffersubstanzen Verwendung finden.

Magnetfeldtherapie
Pusierende elektromagnetische Felder sollen den Knochenaufbau stimulieren.

Vibrationstraining (biomechanische Stimulation).
Die zu behandelnde Person steht auf einer Platte, die in einem Frequenzbereich von 20 bis etwa 50 Hz vibriert und durch den Dehnreflex Muskelkontraktionen hervorruft. Die dabei auftretenden Kräfte sollen den Knochen zum Wachstum stimulieren.

Chronischer Schmerz

Anzeichen dafür sind:

 

  • Hält länger als 6 Monate an – entwickelt sich zum Dauerschmerz
  • Hat keine Warnfunktion wie bei akutem Schmerz
  • Hat oft keine konkrete feststellbare Ursache
  • Eine Behandlung hilft den Schmerz zu lindern und eine Verstärkung zu vermeiden.

 

Übrigens
Chronischer Schmerz wird zur eigenständigen Krankheit, die als chronische Schmerzkrankheit bezeichnet wird.

 

Chronischer Schmerz resultiert z.B. aus
Gelenkschmerzen, z.B. durch Morbus Bechterew, Polyarthritis, Rheuma, Nervenschmerzen, z.B. durch Trigeminusneuralgie, Bindegewebs- und Muskelschmerzen, z.B. durch (normale) Kopfschmerzen, Tumorschmerzen, z.B. infolge von Krebs, Phantom- und Stumpfschmerzen, z.B. infolge Amputation, seelisch bedingten Problemen, psychische und soziale Faktoren.

 

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie über einen längeren Zeitraum Schmerzen haben, sollten Sie Ihren Arzt ansprechen und die Schmerzen so genau wie möglich beschreiben. Wichtig hierbei sind folgende Punkte:

 

  • Wo ist der Schmerz?
  • Wann tritt der Schmerz auf?
  • Wie häufig tritt der Schmerz auf?
  • Was beeinflusst den Schmerz?
  • Welcher Art ist der Schmerz?
  • Wie stark ist der Schmerz?

 

Ihre Schmerzen können mit der richtigen Behandlung gelindert werden. Ihr Arzt kann Sie im Bedarfsfall auch zu einem Schmerztherapeuten oder in eine Schmerzklinik überweisen.

 

Was kann ich selbst tun?

 

Ablenkung
Lenken Sie sich von den Schmerzen ab und konzentrieren Sie sich auf Dinge, die Ihnen Freude bereiten. Bewusst Konzentration auf anderes kann helfen, dass die Schmerzen in den Hintergrund treten.

 

Entspannung
Entspannungsübungen können helfen, Schmerzen zu lindern. Hilfreich sind z.B.

 

  • Muskelentspannung nach Jacobson
  • Yoga
  • Autogenes Training
  • Selbsthypnose
  • Bewegung

 

Bewegung, Tanz- oder Kunsttherapie bringen Entspannung und Ablenkung gleichzeitig und können die Schmerztherapie unterstützen. Bei Fragen können Sie sich an verschiedene Therapeuten wenden, z.B. Ergotherapeuten oder Krankengymnastik.

 

Sport treiben
Regelmäßige und gezielte Bewegung kann Ihr Leiden bessern. Der Körper bildet bei sportlicher Betätigung Glückshormone (Endorphine), die schmerzstillend wirken und die Stimmung aufhellen. Wenn Ihre Schmerzen bei bestimmten Bewegungen auftreten, versuchen Sie nicht, diese Bewegungen zu vermeiden oder stark einzuschränken. Denn das Ruhigstellen verschlimmert auf Dauer den Schmerz, da sich Muskeln, die nicht bewegt werden, fortschreitend abbauen und sich Gelenkkapseln und Sehnen zusammenziehen. Die Folge ist, dass die Bewegung gar nicht mehr ausgeführt werden kann. Mit einer guten Schmerztherapie kann entgegen gewirkt werden.

 

Reha-Sport und Funktionstraining
Ein gezieltes Training der Muskulatur kann hilfreich sein, weil damit z.B. die Wirbelsäule wieder stabilisiert wird, oder Schmerzen, die durch Fehlhaltungen und Verspannungen entstehen, sich reduzieren. Dies kann als „Reha-Sport und Funktionstraining“ von der Krankenkasse übernommen werden.

 

Grundsätzlich müssen Sie vor Beginn des Trainings eine Beratung durch Ihren Arzt oder Therapeuten einholen, da sich falsches Training ungünstig auswirken kann. Voraussetzung für den gezielten Muskelaufbau ist die vorherige Schmerztherapie. Physiotherapie und sinnvolles Training sind unter großen Schmerzen nicht möglich, aber mit Linderung der Schmerzen steigt der natürliche Bewegungsdrang.

 

Gesund leben
Achten Sie auf eine gesunde Ernährung und einen regelmäßigen Schlaf, weil sich das positiv auf Ihren gesamten Organismus auswirkt.

 

Aktiv werden
Nehmen Sie Ihren Schmerz ernst und wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Arzt. Dadurch vermeiden Sie, dass sich der Akutschmerz zu einem chronischen Schmerz entwickelt.

 

Selbsthilfegruppen
Informationen zu Ihrer Krankheit bekommen Sie auch bei Selbsthilfegruppen. Eine Selbsthilfegruppe dient dem Austausch mit anderen Betroffenen.
Adressen von Selbsthilfegruppen bekommen Sie z.B. beim betafon Schmerz & Palliativ oder bei den regionalen Selbsthilfekontaktstellen. Diese haben einen Überblick über die regionalen Selbsthilfeangebote und können auch den Kontakt herstellen.

 

Schmerzen sind messbar
Die Schmerzmessung ist eine wichtige Grundlage zur Behandlung der Schmerzen. Dabei ist der Arzt auf Ihre Mithilfe angewiesen: Nur sie spüren die Schmerzen. Schmerzen sind nicht von außen zu sehen, zu hören und zu messen.

 

Deshalb ist wichtig, dass Sie den Schmerz erfassen und Notizen dazu machen. Dazu können Sie eine Schmerzskala oder ein Schmerztagebuch nutzen. Die Informationen helfen Ihrem Arzt, Ihren Schmerzen einzuordnen, Ihr Leid besser zu verstehen und Sie wirksam zu behandeln.

 

Schmerzskala
Mit Hilfe einer Schmerzskala können Sie dem Arzt die Stärke Ihrer Schmerzen verdeutlichen. Eine Schmerzskala ist vergleichbar mit einem Lineal. Die Einleitung z.B. von 0-10 steht dabei für „kein Schmerz“ (0) bis „stärkster Schmerz“ (10)

 

Schmerztagebuch
In einem Schmerztagebuch notieren Sie mehrmals täglich alle wichtigen Informationen wie:

 

  • Medikamenteneinnahme
  • Schmerzstärke
  • Aussagen über Wohlbefinden und Aktivitäten

 

Anhand Ihrer Informationen im Schmerztagebuch kann der Arzt die Schmerztherapie bestmöglich durchführen, die Wirksamkeit der Therapie einzuschätzen und diese richtig anpassen.

 

Schmerztagebuch und Schmerzskala erhalten Sie
bei Ihrem Arzt oder auch kostenpflichtig bei der Deutschen Schmerzhilfe
Sietwende 20, 21720 Grünendeich
Telefon: 04142 810434
Fax: 04142 810425
E-Mail: schmerzhilfe@t-online.de
www.schmerzinfos.de

 

Nützliche Adressen und Links

 

Deutsche Schmerzliga e.V
Adenaueralle 18
61440 Oberursel
Telefon: 0700 375375375
www.schmerzliga.de

 

Forum Schmerz
Im Deutschen Grünen Kreuz e.V.
Schuhmarkt 4
35037 Marburg
Telefon: 06421 293125
www.forum-schmerz.de

 

Deutsche Akademie für ganzheitliche Schmerztherapie e.V.
Fortbildungsbüro DAGST Amperstraße 20 A
82296 Schöngeising
Telefon: 08141 35553020
http://www.schmerz-arzt.de

 

Informationsdienst Krebsschmerz KSID Deutsches Krebsforschungszentrum
Im Neuenheimer Feld 280
69120 Heidelberg
Telefon: 06221 422000
http://www.ksid.de

Kinderuntersuchung

Sehr geehrte Eltern, liebe Kinder

aufgrund vermehrter Berichte in den Medien über Probleme beim Heranwachsen von Kindern bieten einige Krankenkassen zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchungen an. Völlig unverständlicherweise sollen diese Untersuchungen praktisch nur von Kinderärzten durchgeführt werden dürfen. Da wir auch in Zukunft das Beste für Ihr Kind wollen, geben wir Ihnen nachfolgende wichtige Informationen zu diesen zusätzlichen Untersuchungen.

 

Untersuchungsschwerpunkte

Allergische Erkrankungen (z.B. Neurodermitis, Heuschnupfen, Asthma), Fehlernährung mit Übergewicht, Untersuchungen der Motorik und des Bewegungsapparates, Fehlverhaltensweisen wie z.B. übermäßiger Fernseh- oder Computerkonsum, psychische Fehlentwicklung durch das jeweilige Umfeld (Kindergarten, Schule, Pubertät, Familie).

 

Qualifikation des Hausarztes

In der politischen Öffentlichkeit und – völlig unverständlich – bei den Krankenkassen ist nicht bekannt, dass zu Studium und Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin/Familienmedizin auch große Bereiche der Kinderheilkunde gehören, insbesondere die Kinderkrankheiten, Impfungen, Infektionskrankheiten, Hautkrankheiten wie Neurodermitis, Asthma verschiedener Ursachen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Stoffwechselstörungen, psychische Fehlentwicklung, ADHS (Aufmerksamkeitsdefizt-Hyperaktivitäts-Syndrom), alle Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen u.a.m.

 

Was am besten der Hausarzt weiß

Für eine optimale Früherkennung/Vorsorge ist eine umfassende Kenntnis der Anlagen des Kindes von den Eltern bis zu den Großeltern, der vergangenen und aktuellen Entwicklung in der Familie sowie des Umfeldes/der Umwelt beim Aufwachsen des Kindes unerlässlich. Das ist entscheidend für die Früherkennung und Vermeidung sowohl von körperlichen als auch psychischen Fehlentwicklung. Hierauf vertraut bereits jetzt die Mehrzahl der Eltern und auch der Jugendlichen bei den Hausärzten.

 

Wichtig, falls Vorsorgedurchführung beim Kinderarzt.

Insbesondere im Zusammenhang mit den Vorsorgeuntersuchungen U7a, U10, U11, J2 müssen Sie sich /Ihr Kind eventuell mindestens ein Jahr in einen besonderen Vertrag beim Kinderarzt einschreiben. In dieser Zeit dürfen wir Ihr Kind nicht behandeln und müssen Sie – von ernsthaften Notfällen abgesehen – abweisen. Weiterhin müssen sich die Kinderärzte im Zusammenhang mit diesen Vorsorgen manchmal auch zur Verschreibung besonders niedrigpreisiger Arzneimitteln und zur Einsparung bei Krankengymnastik, Ergotherapie und Logopädie verpflichten und erhalten im Gegensatz mehr Honorar.

 

Das lehnen wir Hausärzte ganz entschieden ab!

 

Wir Hausärzte helfen gerne weiter!

Gern informieren wir Sie, welche besonderen Kindervorsorgeuntersuchungen Ihre Krankenkasse anbietet. Wir bieten Ihnen an, diese Untersuchungen mit einem entsprechenden Inhalt bei Ihrem Kind durchzuführen. Da die Krankenkassen diese Untersuchungen gesondert bezahlen (auch bei den Kinderärzten), stellen wir Ihnen dafür eine Rechnung aus, die Sie bei Ihrer Krankenkasse bitte zur Erstattung einreichen.

Pflege
  • Antrag anfordern.


Alle Pflegeleistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Das Antragsformular kann per Telefon bei der Pflegekasse bestellt werden. Der Antragsteller muss die Vorversicherungszeit erfüllen (in den 10 Jahren vor Antragstellung mindestens 2 Jahre pflegeversichert).

 

  • Antrag ausfüllen, unterschreiben, absenden.


Dabei helfen Pflegeberater in den Pflegestützpunkten, Pflegedienste, ggf. Betreuer, Senioreneinrichtungen.

 

  • Die Pflegekasse beauftragt den MDK mit der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit.
  • Der MDK kündigt seinen Besuch beim Patienten an.
  • Pflegetagebuch führen.


Die Pflegepersonen dokumentieren ihre Pflegeleistungen.

 

  • Besuch des MDK (Begutachtungstermin)


Der MDK prüft bei seinem Besuch die Pflegebedürftigkeit

 

  • Entscheidung und Bescheid der Pflegekasse.


Die Pflegekasse entscheidet auf der Basis des MDK Gutachtens. Gegen den Bescheid kann innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt werden.

 

Zwischen Antragstellung und Genehmigung können mehrere Wochen vergehen. Falls in dieser Zeit bereits eine Pflegeperson notwendig ist, muss diese zunächst vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten im Nachhinein ab dem Datum der Antragstellung und bis zur Höhe der genehmigten Sachleistungen. Deshalb ist es wichtig, alle Belege aufzubewahren.

 

Folgende Tipps helfen bei der Antragstellung:

 

  • Wenn absehbar ist, dass neben einem Angehörigen noch ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden muss, sollte am besten von Anfang an eine Kombination von Pflegegeld (Angehöriger pflegt) und Pflegesachleistung (Pflegefachkraft pflegt) beantragt werden.
  • Nicht nur die Grunderkrankung, sondern auch alle zusätzlichen Beeinträchtigungen, z. B. Sehfehler, sowie Begleiterscheinungen angeben. Dabei nichts herunterspielen.
  • Kliniken und Ärzte anführen, die am besten über die angeführten Gesundheitsstörungen informiert sind.
  • Antragstellung mit dem behandelnden Arzt absprechen. In dessen Befundberichten müssen die einzelnen Auswirkungen der Erkrankung (z. B. die Höhe der körperlichen Belastbarkeit) detailliert dargestellt werden. Diese Kriterien, nicht allein die Diagnose, entscheiden über die Pflegestufe.
  • Vorhandene ärztliche Unterlagen gleich bei Antragstellung mit einreichen, z. B. Krankenhausentlassungsbericht, Kurbericht, Bescheinigung des Hausarztes, Gutachten, Atteste.
  • Die Mitteilung eines Arztes oder Pflegeheims bezüglich einer Pflegebedürftigkeit gilt nur dann als Antrag, wenn sie auch eindeutig als „Antrag“ bezeichnet ist. Voraussetzung ist die Zustimmung des Pflegebedürftigen oder gegebenenfalls dessen gesetzlichen Betreuers. Pflegebedürftige, Angehörige oder Bevollmächtigte sollten im Zweifelsfall bei der Pflegekasse nachfragen, ob die Information durch Arzt oder Pflegeheim auch tatsächlich als Antrag interpretiert wurde.

 

Definition „pflegebedürftig“

Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf.

 

Die Schwere der Pflegebedürftigkeit wird in Pflegestufen ein geteilt. Für eine vorübergehende Pflegebedürftigkeit unter 6 Monaten kommt unter Umständen die Krankenversicherung auf. Die entsprechende Leistung der Krankenkasse heißt „Häusliche Krankenpflege“.

 

Krankheiten oder Behinderungen sind:

 

  • Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat
  • Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane
  • Funktionsstörungen des zentralen Nervensystems, wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen

 

Gewöhnliche und wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens sind:


Körperpflege:
Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung

 

Ernährung:
mundgerechte Zubereitung oder Aufnahme der Nahrung

 

Mobilität:
selbstständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

 

Hauswirtschaftliche Versorgung:
Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, Heizen

 

Hilfe bedeutet:

 

Anleitung und/oder Beaufsichtigung
Anleitung und Beaufsichtigung haben zum Ziel, dass die täglichen Verrichtungen in sinnvoller Weise vom Pflege – bedürftigen selbst durchgeführt werden. Anleitung bedeutet, dass die Pflegeperson bei einer konkreten Verrichtung den Ablauf der einzelnen Handlungsschritte oder den ganzen Handlungsablauf lenken oder demonstrieren muss (Beispiel: Die Pflegeperson muss beim Waschen den Ablauf der einzelnen Handlungsabschnitte lenken oder demonstrieren).
Bei der Beaufsichtigung steht zum einen die Sicherheit beim konkreten Handlungsablauf der Verrichtung (Eigen- oder Fremdgefährdung) im Vordergrund (z. B. beim Rasieren,
wenn durch unsachgemäße Benutzung des Rasierapparates eine Selbstgefährdung gegeben ist), zum anderen die Kontrolle darüber, ob die betreffenden Verrichtungen in
der erforderlichen Art und Weise durchgeführt werden. Eine allgemeine Beaufsichtigung, die über die Sicherung der Verrichtungen (auch zur Vermeidung von Eigen- und
Fremdgefährdung bei diesen) hinausgeht, bleibt für die Pflegebedürftigkeit unberücksichtigt.

 

Unterstützung
Unterstützung bedeutet, dass der Pflegebedürftige grundsätzlich zur selbstständigen Erledigung einer Verrichtung in der Lage ist, jedoch zur Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung ergänzende Hilfeleistungen der Pflegeperson benötigt (Beispiel: Infolge einer teilweisen Lähmung muss die Hand des rechten Armes zum Kämmen von einer anderen Person geführt werden).

 

Übernahme
Teilweise Übernahme bedeutet, dass eine Hilfe bei einer teilweise selbstständig erledigten Verrichtung benötigt wird. Vollständige Übernahme bedeutet, dass die Pflegeperson die
Verrichtung notwendigerweise selbst ausführt, da der Pflegebedürftige diese nicht selbst ausführen kann. Das Maß für die Pflegebedürftigkeit sind die Pflegestufen.

 

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Prüfung der Pflegebedürftigkeit. MDK ist die Abkürzung für „Medizinischer Dienst der Krankenversicherung“. Er arbeitet als neutraler und unabhängiger Beratungs- und Begutachtungsdienst für alle Krankenkassen und Pflegekassen und wird bei medizinischen Fragen zu Rate gezogen.

 

Adressen der MDKs der einzelnen Bundesländer finden Sie im Internet unter www.mdk.de.

 

Der MDK nimmt beim Pflegebedürftigen einen Begutachtungstermin wahr. Er erfasst dabei den Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, legt in einem Gutachten fest, welche Hilfe in welchem Umfang erforderlich ist, und stellt einen Pflegeplan auf.

 

Sinnvoll ist es, dass der Pflegende vor dem Begutachtungstermin ein Pflegetagebuch über die Pflegetätigkeiten führt und dieses bei der Begutachtung vorlegt. Die Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI sind für das gesamte Bundesgebiet einheitlich und für alle Pflegekassen sowie den Medizinischen Dienst Spitzenverband Bund der Krankenkassen verbindlich. Diese Begutachtungsrichtlinien können im Internet unter www.mds-ev.org > Dokumente und Formulare > Pflege heruntergeladen oder beim MDS-Fachgebiet Pflege, 45116 Essen, Telefon 0201 8327-0 (DIN-A5-Kuvert mit 1,45 € frankiert und adressiert beilegen) schriftlich angefordert werden.

 

Schwierig ist die Begutachtung dementer, geistig behinderter und psychisch kranker Menschen, weil die Patienten in der Regel alle für die Pflegeeinstufung relevanten Tätigkeiten selbstständig übernehmen könnten, sie jedoch dafür regelmäßig motiviert angeleitet und unterstützt werden müssen.

 

Oft erfordert die Anleitung zu den Verrichtungen der Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung mehr Zeit, als wenn diese von einer Fachkraft übernommen werden würden. Deshalb sind in diesen Fällen zusätzliche Zeitbedarfe vorgesehen, die als Mehraufwand auf die vorgegebenen Zeitkorridore angerechnet werden können. Angehörige oder Pflegepersonen sollten den MDK-Gutachter darauf hinweisen, wie viel zusätzliche Zeit hier benötigt wird. Für diesen Personenkreis gibt es zusätzliche Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz.

Stellt ein Patient einen Antrag auf Pflegeleistungen, so ist es sehr empfehlenswert, dass Angehörige ein bis zwei Wochen vor dem Begutachtungstermin des MDK ein sogenanntes Pflegetagebuch führen.

 

In das Pflegetagebuch tragen alle an der Pflege beteiligten Personen ihre Pflegezeiten und Pflegetätigkeiten ein. Dabei wird Minuten genau festgehalten, wie viel Zeit die einzelnen Tätigkeiten im Rahmen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung einnehmen. So bekommen der Pflegende und v. a. der MDK einen Überblick über den gesamten Hilfebedarf und Zeitaufwand der tatsächlichen täglichen Pflege. Das Pflegetagebuch ist in Spalten angelegt. Hinter jede pflegende Tätigkeit kann der Zeitaufwand in Minuten und die Art der Hilfe (Anleitung, Beaufsichtigung, Unterstützung, teilweise oder volle Übernahme) angegeben werden. Bei der Begutachtung sollte das ausgefüllte Pflegetagebuch zusammen mit allen medizinischen Unterlagen dem MDK vorgelegt werden. Dieser sieht dann nicht nur eine „Momentaufnahme“, sondern den ständigen Hilfebedarf. Die Pflegestufe (§ 15 SGB XI) ergibt sich aus der Schwere der Pflegebedürftigkeit und bedingt die Höhe der Leistungen der Pflegekasse. Es gibt die Pflegestufen I bis III sowie Sonderregelungen für besonders pflege aufwendige Patienten (Härtefall) und für die Pflegeeinstufung von Kindern.

 

Die Pflegestufe wird von der Pflegekasse auf der Basis des Gutachtens des MDK festgelegt.

 

Hilfebedarf besteht einmal täglich für wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

 

Der Zeitaufwand eines pflegenden Angehörigen beträgt für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten. Davon müssen auf die Grundpflege mindestens 46 Minuten entfallen.

 

Leistungen Pflegestufe I €

 

  • Pflegegeld monatlich 215,–
  • Pflegesachleistungen monatlich 420,–
  • Kombinationsleistung anteilig
  • Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege monatlich 420,–
  • Stationäre Kurzzeitpflege (längstens 4 Wochen/Jahr) 1.470,–
  • Vollstationäre Pflege monatlich 1.023,–
  • Ersatzpflege, Verhinderungspflege durch Fachkräfte
  • und nicht verwandte Laienhelfer 1.470,–
  • Ersatzpflege, Verhinderungspflege durch
  • verwandte Laienhelfer 215,–

 

Hilfebedarf besteht mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten für Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

 

Der Zeitaufwand eines pflegenden Angehörigen beträgt für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden. Davon müssen auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen.

 

Leistungen Pflegestufe II €

 

  • Pflegegeld monatlich 420,–
  • Pflegesachleistungen monatlich 980,–
  • Kombinationsleistung anteilig
  • Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege monatlich 980,–
  • Stationäre Kurzzeitpflege (längstens 4 Wochen/Jahr) 1.470,–
  • Vollstationäre Pflege monatlich 1.279,–
  • Ersatzpflege, Verhinderungspflege durch Fachkräfte
  • und nicht verwandte Laienhelfer 1.470,–
  • Ersatzpflege, Verhinderungspflege durch
  • verwandte Laienhelfer 420,–

 

Hilfebedarf besteht täglich rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Zeitaufwand eines pflegenden Angehörigen für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung beträgt wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden. Davon müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.

 

Leistungen Pflegestufe III €

  • Pflegegeld monatlich 675,–
  • Pflegesachleistungen monatlich 1.470,–
  • Kombinationsleistung anteilig
  • Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege monatlich 1.470,–
  • Stationäre Kurzzeitpflege (längstens 4 Wochen/Jahr) 1.470,–
  • Vollstationäre Pflege monatlich 1.470,–
  • Ersatzpflege, Verhinderungspflege durch Fachkräfte
  • und nicht verwandte Laienhelfer 1.470,–
  • Ersatzpflege, Verhinderungspflege durch
  • verwandte Laienhelfer 675,–

 

Um über den Pflegebedarf der Antragstellenden zu entscheiden, ist der Zeitaufwand eines der wichtigsten Kriterien. Für die verschiedenen Pflegetätigkeiten werden sogenannte Zeitkorridore berücksichtigt.

 

Es gibt Kriterien, die bei der Begutachtung durch den MDK als Erschwernis- oder Erleichterungsfaktoren anerkannt werden können. Diese wirken sich auf den Zeitaufwand aus, der bei der Pflegeeinstufung zugrunde gelegt wird.

Wissenswertes über Depressionen

Wissenswertes über Depressionen

 

Die Depression ist eine psychische Erkrankung, die die Stimmung, das Denken, das Verhalten und die Körperfunktionen der Betroffenen tiefgreifend und langfristig verändert.

 

Nicht zu verwechseln ist sie mit vorübergehenden Phasen von Niedergeschlagenheit oder Antriebsschwäche, die fast jeder aus seinem Leben kennt. Oft folgen solche Phasen auf Ereignisse wie Trennungen, Verlust des Arbeitsplatzes oder Tod eines Angehörigen.

 

Der Körper braucht die Zeit, um sich von einschneidenden oder emotional belastenden Ereignissen zu erholen. Mit einer krank machenden Depression hat das nichts zu tun, solange die Phasen von gesunder Traurigkeit bald wieder vorüber sind und ihren Zweck erfüllt haben, nämlich dass der Betroffene wieder Mut und Kraft hat.

 

Trauer hat eine wichtige Funktion im Leben. Es gibt auch Erklärungsmodelle für Depressionen, die besagen, dass eine Depression gerade dann begünstigt wird, wenn ein persönlicher Verlust nicht durch Trauer verarbeitet werden kann.

 

Depressionen haben sehr unterschiedliche seelische und körperliche Auswirkungen und können sich in einer Vielzahl von Symptomen äußern.

 

Bei einer Depression kommt es phasenweise oder langfristig zum Verlust der Fähigkeit, sich an wichtigen Dingen des Alltags zu freuen bzw. daran teilzunehmen. „Es ist, als ob die Seele unwohl wäre“, mit diesen Worten beschreibt der Schriftsteller Erich Kästner die Situation. Sein Zitat ist auch der Titel einer sehr informativen Broschüre des Bildungs- und Forschungsministeriums. Die Broschüre kann unter www.bmbf.de > Service > Publikationen > Biowissenschaften und Gesundheit heruntergeladen werden.

 

Das Hauptsymptom ist die Niedergedrücktheit. Das Wort „Depression“ kommt vom lateinischen „deprimere“: herunterdrücken, niederdrücken. Die gedrückte Stimmung und Hoffnungslosigkeit, das Fehlen jeder Freude, jedes Genießens, jeder Zufriedenheit, aber auch das Fehlen von Zorn und Wut kennzeichnen eine Depression.

 

Hier eine Auswahl der häufigsten weiteren Symptome:

 

  • Schwäche, Energieverlust, Erschöpfung (körperlich und geistig), kein Antrieb, Unentschlossenheit, Unfähigkeit, etwas zu entscheiden und sich zu etwas zu motivieren. Selbst alltägliche Aktivitäten wie putzen, kochen, essen, sich waschen oder jemanden anrufen sind dem Patienten nicht möglich.
  • wenig Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl, Schuldgefühle, Minderwertigkeitsgefühle, Unsicherheit
  • Angst, Hilflosigkeit, auch Panikattacken
  • geminderte Konzentrationsfähigkeit
  • Anspannung, Unruhe und Rastlosigkeit
  • Bewegungslosigkeit und Ausdruckslähmung
  • Schlafstörungen
  • körperliche Schmerzen, am häufigsten sind Kopfschmerzen, Druck auf der Brust
  • Verlust der Libido
  • Appetitlosigkeit, Übelkeit, Gewichtsverlust, Verstopfung

 

„Die“ Depression gibt es nicht, vielmehr eine große Bandbreite: von leichten Formen mit Angst und verschiedensten körperlichen Beschwerden bis hin zu schweren Verlaufsformen, die mit Wahnvorstellungen und Suizidgedanken verbunden sein können.

 

Etwa ein Drittel der Patienten erlebt nur eine einmalige depressive Episode, bei der Mehrzahl der Betroffenen wiederholt sich das Auftreten. Bekannt ist die saisonal abhängige Depression (SAD), die sogenannte „Winterdepression“, die jedoch innerhalb der Depressionen nur eine kleine Gruppe darstellt. Eine Sonderform ist die „Wochenbettdepression“, eine Form, die Frauen nach der Entbindung betreffen kann.

 

Die Fachwelt spricht bei Depressionen von „affektiven Störungen“, ein Begriff, der durch die ICD-10 geprägt wurde. Das ist ein internationales Klassifizierungssystem aller Krankheiten. Im Wesentlichen unterscheidet die ICD-10 nach einmaligen „Episoden“ und wiederkehrenden („rezidivierenden“) Störungen, die dann nach ihrem Schweregrad unterteilt werden. Als Dysthymie wird eine sehr schwache, aber anhaltende affektive Störung bezeichnet, die nicht auf einen bestimmten Auslöser zurückzuführen ist.

 

In Deutschland leiden 5 bis 6 Millionen Menschen – bezogen auf einen Zeitraum von 12 Monaten – an behandlungsbedürftigen Depressionen.

 

In den westlichen Industrieländern sind Depressionen nach den Herz-Kreislauf-Krankheiten das zweithäufigste Leiden. Jeder Siebte durchlebt wenigstens einmal im Leben eine depressive Episode. Dabei gibt es kaum kulturelle und regionale Unterschiede.

 

Die Ursachen depressiver Erkrankungen sind noch nicht eindeutig geklärt. Es gibt die verschiedensten Erklärungsmodelle.

 

  • Genetik, Veranlagung Die Wahrscheinlichkeit, an Depressionen zu erkranken, hat eine erbliche Komponente.
  • Neurobiologie Depressive Menschen haben in der Regel einen Mangel an Serotonin und Noradrenalin. Das sind chemische Botenstoffe (Neurotransmitter), die elektrochemische Nervensignale von einer Nervenzelle an die andere übermitteln. Auf diese Weise werden Gefühle, Gedanken und Verhaltensweisen gesteuert.
  • Seelische Belastungen Besteht durch biologische oder lang andauernde Einflüsse (Familie und Erziehung) eine gewisse Anfälligkeit, können akute Ereignisse (Partnerverlust, Tod eines nahen Angehörigen oder Stress) oder lang andauernde Belastungen durch Krankheit, Beruf oder Beziehungskonflikte Depressionen auslösen.
  • Lichtmangel Als Ursache der Winterdepression wird auch Lichtmangel.